Videoüberwachung
Die Videoüberwachung an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten in Liechtenstein trägt zur Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung bei. Eine Aufzeichnung der Aufnahmen und die Möglichkeit der Liveschaltung bei der Landespolizei dienen der Verhinderung von Straftaten, der Strafverfolgung sowie der umgehenden Intervention bei Notfällen.
Folgende öffentlich zugängliche Orte werden von der Landespolizei mittels Videoaufzeichnung überwacht, wobei bestimmte Kameras rund um die Uhr aufzeichnen, andere nur im Anlassfall. Die überwachten Bereiche und die Art der Aufzeichnung (dauernd oder nur im Anlassfall) sind auf den nachfolgend abrufbaren Dokumenten ersichtlich:
Vorbehaltlich der Verwendung der Aufzeichnungen in einem Strafverfahren oder zur Verhinderung einer Straftat werden die Videoaufnahmen spätestens nach 30 Tagen gelöscht.
Die Rechtsgrundlage für diese Art der Videoüberwachung findet sich in Art. 34 Abs. 1 Bst. a Polizeigesetz.
Weiters überwacht die Landespolizei auch den Strassentunnel «Gnalp-Steg». Die überwachten Bereiche sind hier abrufbar.
Diese Videoüberwachung dient der Gewährleistung einer sicheren und flüssigen Verkehrsführung sowie der Koordination der Rettungsdienste im Falle eines Unfalls oder Brandes. Die Aufzeichnungen werden nach 24 Stunden gelöscht, sofern diese nicht zur Dokumentation eines Ereignisses benötigt werden. Diese Videoüberwachung stützt sich insb. auf Art. 4 Datenschutzgesetz in Verbindung mit den entsprechenden Normen für Strassentunnels mit einer Länge von mehr als 600m (z.B. SIA 197/2).