Gefahrenmeldeanlagen
Seit dem 1. Dezember 2019 dürfen nur noch folgende Objekte direkt bei der Landespolizei aufgeschaltet werden:
- Objekte, die für das Funktionieren von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat unerlässlich sind (kritische Infrastruktur);
- Banken, Poststellen und andere ähnliche Schalterbetriebe mit hohen Bargeldumsätzen;
- Objekte, die gefährliche Güter oder Stoffe in grösseren Mengen herstellen oder lagern;
- Objekte mit wertvollem Inventar oder mit Kulturgütern von allgemeinem öffentlichen Interesse;
- Objekte, die aufgrund der feuerpolizeilichen Vorschriften mit einer Brandmeldeanlage auszurüsten sind;
- andere Objekte, bei denen ein öffentliches Interesse an der direkten Alarmierung der Landesnotruf- und Einsatz-zentrale besteht.
Die Aufschaltung bedarf einer Bewilligung der Landespolizei. Das entsprechende Reglement sowie das Antragsformular finden Sie hier:
Weitere Auskünfte zur Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen erhalten Sie unter:
Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
Landesnotruf- und Einsatzzentrale
Gewerbeweg 4
LI-9490 Vaduz
T +423 236 71 11
F +423 236 77 22