Drohnen
Bei Drohnen, oder auch Multikopter genannt, handelt es sich um unbemannte, ferngesteuerte Luftfahrzeuge. Sie dienen in der Regel folgenden Zwecken: Bildaufnahmen, Freizeitbeschäftigungen, Vermessungen, Transporten, wissenschaftlichen Untersuchungen, etc. Art und Grösse von Drohnen können stark variieren, die Bandbreite reicht von kleinen, nur ein paar Gramm schweren Fluggeräten bis zu solchen mit mehreren Tonnen Gewicht. Die Verwendung von Drohnen richtet sich in Liechtenstein nach dem schweizerischen Luftfahrtrecht sowie dem liechtensteinischen Datenschutzrecht.
Weitere Regelungen
Innerhalb des Sichtbereiches des Piloten ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern eine zweite Person den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Fluggerätes eingreifen kann. Diese Person muss sich am gleichen Standort befinden wie der Pilot.
Ein automatisierter Flug (autonomer Betrieb) innerhalb des Sichtbereiches des Piloten ist erlaubt, sofern dieser bei Bedarf jederzeit in die Steuerung eingreifen kann.
Wer eine Drohne oder ein Flugmodell mit mehr als 250 Gramm Gewicht betreibt, muss für allfällige Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Mio. Franken gewährleisten. Der Versicherungsnachweis muss auf den Piloten ausgestellt sein und beim Betrieb der Drohne mitgeführt werden.
Teile des Gemeindegebietes von Balzers (Rheinnähe über Steinbruch bis Teile vom Fläscher Riet) befinden sich aufgrund der Nähe des Helikopterlandeplatzes sowie des Flugplatzes Bad Ragaz in einer Flugverbotszone.
Für eine detaillierte Ansicht aller Flugverbotszonen wird auf die Drohnenkarte des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL verwiesen, welche auch in Liechtenstein ihre Anwendung findet.
Das Gebiet 'Regierungsgebäude - Landtag - Schloss Vaduz' unterliegt einer permanenten Flugverbotszone für Drohnen. Die genaue Lage der Flugverbotszone kann hier eingesehen werden.
Betroffene
Fühlt sich eine Person durch eine Drohne gestört und möchte dies der Landespolizei zur Kenntnis bringen, sind folgende Angaben hilfreich:
- Datum, Uhrzeit und Ort der Drohne
- Richtung, von wo die Drohne kam und wohin er schliesslich geflogen ist
- Ungefähre Flughöhe (Haushoch, etc.)
- Machen Sie, wenn möglich, sofort ein Foto der Drohne, dies kann bei der Ermittlung sehr hilfreich sein
- Melden Sie den Flug unverzüglich der Landespolizei unter +423 236 71 11
Zuständigkeiten
In Liechtenstein ist für allgemeine Fragen zu Drohnen, Bewilligungsverfahren, etc. der Bereich Zivilluftfahrt des Amtes für Hochbau und Raumplanung zuständig. Gerne können Sie Ihre Fragen direkt per E-Mail senden.
Fragen zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere zur Bewilligungspflicht bei Videoaufnahmen, können direkt an die Datenschutzstelle gerichtet werden.
Anzeigen gegen Drohnenpiloten können bei der Landespolizei getätigt werden.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen über die Verwendung von Drohnen finden Sie auf der Website des schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) - Drohnen: Grundlagen.
Hier geht es zum Drohnenguide des BAZL.
Privatsphäre und Datenschutz
Ergänzende Informationen zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen finden Sie auf der Homepage der liechtensteinischen Datenschutzstelle.