Bedrohungsmanagement
Bedrohungsmanagement als Fachdisziplin geht davon aus, das schwere Gewalttaten in vielen Fällen der traurige Höhepunkt eines längeren Konflikts sind. Schwere Gewalt passiert also in den seltensten Fällen spontan. Nach Gewalttaten können retrospektiv oft Anzeichen oder Verhaltenshinweise ausgemacht werden, die als Hinweise auf die spätere Tat verstanden werden können.
Kernaufgabe der Fachstelle Bedrohungsmanagement ist es daher, diesen Eskalationsprozess so zu beeinflussen, dass es nicht zu zielgerichteter Gewalt kommt.
Dafür ist es zentral,
- gefährliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
- Anzeichen als Risikomerkmale einzuschätzen.
- mit geeigneten Interventionen (Verhaltensempfehlungen, Koordination interdisziplinären Vorgehens, Gefährderansprache) die Situation zu entschärfen und zielgerichtete Gewalt zu verhindern.
Die Fachstelle Bedrohungsmanagement ist eine Einrichtung der Gefahrenabwehr und somit der Gewaltprävention zuzuordnen. Wenn bereits konkrete Delikte wie Drohungen, Nötigungen oder gar Körperverletzungen begangen worden sind, so fällt dies nicht mehr in ihre Zuständigkeit und es ist bei der Landespolizei Strafanzeige zu erstatten.
Bei Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Landesnotruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei (117).
Kontakt: oder +423 236 71 11