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Wirtschaftskriminalität und Korruption
Wirtschaftskriminalität und Korruption verursachen nicht nur hohe finanzielle Schäden, sondern schädigen auch das Vertrauen in den Liechtensteiner Finanz- und Werkplatz sowie die staatlichen Behörden. Darüber hinaus stellen sie das Prinzip des fairen Wettbewerbs und der Gleichbehandlung in Frage.
Mitarbeitende von Unternehmen, Angestellte von staatlichen Landes- und Gemeindebehörden oder aber Bürgerinnen und Bürger erhalten oftmals Kenntnis von strafbarem Verhalten in ihrem beruflichen oder sozialen Umfeld. Aus Angst vor beruflichen oder privaten Repressalien werden diese Feststellungen aber oft nicht den Strafverfolgungsbehörden gemeldet.
Die Landespolizei trägt diesen Sorgen und Bedenken Rechnung und hat dafür eine mit modernster Technik gesicherte Hinweisgeberplattform zur Abgabe von offenen sowie auch anonymen Verdachtsmeldungen eingeführt – das Business Keeper Monitoring System Incident Reporting (BKMS®).
Menschenhandel
Beim Menschenhandel handelt es sich um eine schwere Menschenrechtsverletzung und um klassische organisierte Kriminalität, deren Verfolgung für die Strafverfolgungsbehörden äusserst schwierig ist. Opfer von Menschenhandel stehen in einem Ausbeutungs- und Abhängigkeitsverhältnis, weshalb eine Anzeige sie und ihre Angehörigen im Heimatland in grosse Gefahr bringt.
Aufgrund der Konzeption des bestehenden Meldesystems können Hinweise unter Wahrung der Anonymität gegeben werden. Dies senkt die Hemmschwelle für Meldungen und schützt die meldenden Personen und ihr Umfeld vor möglichen Repressalien.
Was ist das BKMS®?
Das BKMS® ist ein webbasiertes System der Firma EQS Group AG, über welches Sie Meldungen zu verschiedenen Schwerpunkten abgeben können. Das System schützt Sie als Hinweisgeber, indem es nicht nur die Möglichkeit anonymer Hinweise, sondern auch der anonymen Folgekommunikation mit der Landespolizei bietet.
Das System
- garantiert Ihre Anonymität technisch,
- sichert Ihre Anonymität trotz Dialog,
- ist zertifiziert,
- ist kein E-Mail-System,
- läuft auf einem Server in einem Hochsicherheitsrechenzentrum,
- verschlüsselt alle Kanäle und Meldungen,
- und erhebt keine persönlichen Daten.
Welche Meldungen können abgegeben werden?
Die Landespolizei setzt das BKMS® bei Wirtschaftskriminalität, Korruption und Menschenhandel ein. Sie können Hinweise zu den nachfolgenden Bereichen (Schwerpunkten) abgeben:
- Geldwäscherei
- Terrorismusfinanzierung
- Wirtschaftsdelikte
- Korruptionsdelikte
- Menschenhandel
Hinweise zu anderen Kriminalitätsbereichen können über dieses Hinweisgebersystem nicht gemeldet werden. Das System wird durch die Landespolizei nicht rund um die Uhr betreut, daher kann auch kein Notruf abgesetzt werden.
In Notfällen oder Gefahrenlagen wenden Sie sich bitte an die bekannte Notrufnummer 117 der Landespolizei.
Warum soll eine Meldung abgegeben werden?
Wirtschaftskriminalität, Korruption und Menschenhandel sind insbesondere dadurch geprägt, dass sich die Täter in hohem Masse abschotten und konspirativ handeln. Kriminelle Strukturen können nur dann aufgebrochen werden, wenn aussagewillige Personen die Landespolizei unterstützen.
Sie können sich bei Ihrer Meldung durch Anonymität schützen, wirken gleichzeitig an der Aufdeckung von kriminellem Verhalten mit und tragen somit zur Stärkung unseres Rechtsstaates bei. Mit Ihrer Hilfe können kriminelle Aktivitäten frühzeitig aufgedeckt, Täter ermittelt und weitere Schäden abgewendet werden.
Wie funktioniert das System?
Sie können als Hinweisgeber weltweit und rund um die Uhr eine Meldung abgeben. Voraussetzung hierzu ist lediglich ein Computer, Smartphone oder Tablet mit Internetzugang. Trotz Wahrung Ihrer Anonymität haben Sie die Möglichkeit, mit spezialisierten Ermittlern der Landespolizei über das System zu kommunizieren.
Bei der Nutzung des Systems werden keine IP-Adressdaten, Zeitstempel oder sonstige Metadaten protokolliert. Solange Sie Ihren Namen bei der Meldungsabgabe nicht angeben, erfolgt die Kommunikation – technisch sichergestellt – völlig anonym. Wir weisen dennoch darauf hin, dass Sie bei der Kommunikation darauf zu achten haben, dass keine Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind.
Das System wurde mehrfach in den Bereichen des Schutzes der Anonymität des Hinweisgebers und der Datenverschlüsselung zertifiziert.
Der geschützte Postkasten
Durch das Einrichten Ihres eigenen, geschützten Postkastens erhalten Sie von den spezialisierten Ermittlern der Landespolizei Rückmeldungen, können Fragen beantworten und werden über den Fortgang Ihres Hinweises informiert – trotz gesicherter Anonymität!
Wie erreiche ich das BKMS®?
Die aktuelle Adresse für den Einstieg in das System ist auf der Startseite des Internetauftritts der Landespolizei hinterlegt: www.landespolizei.li
Zur Wahrung Ihrer Anonymität ist die Adresse
https://www.bkms-system.ch/landespolizei
auf der Polizeihomepage nicht verlinkt. Sie müssen diese in das Adressfenster Ihres Browsers kopieren.
Wer betreut das BKMS®?
Das System wird durch die Landespolizei betreut. Der Server befindet sich in einem Hochsicherheitsrechenzentrum der höchstverfügbaren Sicherheitsklasse. Zugang zu den Meldungen bzw. Daten haben nur spezialisierte und autorisierte Mitarbeiter der Landespolizei, ein Zugriff der EQS Group AG oder Dritter ist nicht möglich.
Die Landespolizei nimmt bei Meldungen die Ermittlungen selbst auf und stimmt die weiteren Schritte mit der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft ab.
Sie finden diese Informationen auch im Flyer "Bei Verdacht - Bitte melden!" oder weitergehende Informationen auf der Webseite der BKMS® System | Das hochsichere Hinweisgebersystem (bkms-system.com).